Wie der aktuellen Berichterstattung zu entnehmen ist, plant die Regierung im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets die befristete Herabsetzung des Umsatzsteuersatzes von 19% auf 16% bzw. von 7% auf 5%. Diese Regelungen gelten für Leistungen und Lieferungen, die ab dem 1. Juli 2020 ausgeführt werden.

Das Bundesfinanzministerium hat aktuell einen Entwurf veröffentlicht, der die Regelungen zur praktischen Umsetzung zur Senkung des Umsatzsteuersatzes darstellt.

Leider hat dieses Schreiben lediglich Entwurf-Charakter, da die Regierung noch an endgültigen Lösungsansätzen arbeitet und das Gesetz im Bundestag und –rat noch nicht beschlossen wurde. Dies soll erst am 28.06.2020 geschehen.

Der Entwurf der Regierung sieht vor, dass für alle Dienstleistungen die Rechnungen, Verträge etc. geändert und an den Umsatzsteuersatz von 16% bzw. 5% angepasst werden müssen.

Da dieses Vorgehen aber einen erheblichen technischen und administrativen Umstellungsaufwand für alle Unternehmer bedeutet, haben sich Interessenverbände und Stimmen der Wirtschaft laut gemacht und die Überarbeitung des Lösungsentwurfs gefordert, insbesondere die Einführung von Übergangs- und Erleichterungsmaßnahmen. Ob und wann das Bundesfinanzministerium zu diesen Erleichterungsanträgen Stellung nimmt, bleibt abzuwarten.

In Anbetracht der dürftigen Informationslage seitens der Regierung, empfehlen wir mit Bedacht vorzugehen und im Moment noch keine Rechnungen zu ändern. Solange sich das Ministerium nicht endgültig geäußert hat, stehen viele Lösungsmöglichkeiten im Raum, die aber jederzeit wieder verworfen werden können.

Wir beobachten die Entwicklungen zu diesem Thema täglich und werden Sie zeitnah informieren, sobald verlässliche Aussagen vorliegen.