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Steuerberater Wechsel

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Bank

Bankvollmacht
SEPA-Lastschriftmandat: Bayern
SEPA-Lastschriftmandat: Baden Württemberg

Gewerbe

Fragebogen: Aufnahme gewerblicher Tätigkeiten Personengesellschaft
GewA Gewerbe Kapitalgesellschaft: Anmeldung
Fragebogen: Gründung Kapitalgesellschaft / Genossenschaft
GewA Gewerbe Kapitalgesellschaft: Ummeldung
Fragebogen: Gründung Kapitalgesellschaft / privaten Rechts
GewA Gewerbe Kapitalgesellschaft: Abmeldung
Fragebogen: Gründung Kapitalgesellschaft / Gemeinschaft

Lohn & Gehalt

Personalfragebogen für Fehlzeiten
Erklärung für Beschäftigte innerhalb der Gleitzone
Erklärung für gering-fügig Beschäftigte bis 450,- €
Aufzeichnungs-pflichten Mindestlohn

Mitarbeiter

Personalfragebogen für Änderungen
Personalfragebogen für Änderungen
Personalfragebogen Sofortmeldung
Personalfragebogen Auszubildende
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Personalfragebogen Kündigung
Schaubilder: Geringfügig entlohnten Beschäftigung & Versicherungspflicht für mehrere 450-Euro-Minijobs
1. Geringfügig entlohnte Beschäftigung
2. Versicherungspflicht für mehrere 450€ Mini-Jobs

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Steuer

Vollmacht: Vertretung in Steuersachen
Checkliste: Jahresabschluss Belege
Checkliste: Einkommesteuer-erklärung

SteuerberaterWechsel

So einfach funktioniert der Wechsel des Steuerberaters

Viele Unternehmen und Privatpersonen kennen die Situation: Sie arbeiten seit Jahren mit einem Steuerberater*in zusammen. Doch dann verlieren sie das Vertrauen in die Kooperation – etwa, weil unerwartete Nachzahlungen das Unternehmen in Schieflage bringen oder der Ansprechpartner im Krisenfall schlecht erreichbar ist. In dieser Phase wächst der Wunsch, den Steuerberater zu wechseln.

Grundsätzlich ist ein Steuerberaterwechsel kein Problem. Eine Zusammenarbeit lässt sich ohne Angabe von Gründen beenden – am besten nach Jahresabschlüssen oder Steuererklärungen. Was viele Mandanten*innen allerdings von einem Wechsel abhält: Die Sorge um einen reibungslosen Transfer ihrer Unterlagen und Daten zum neuen Steuerberater*in. Doch diese Sorge ist unbegründet.

Steuerberaterwechsel: Daten lassen sich schnell transferieren

Bei einem Wechsel des Steuerberaters lassen sich ihre Daten schnell und sicher transferieren. Dafür sorgen einheitliche Schnittstellen der EDV-Systeme. Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) verpflichtet Ihren bisherigen Berater*in zudem, für einen reibungslosen Übergang zu sorgen. Unterlagen und Daten können nur dann zurückhalten, wenn Honorarrechnungen noch nicht beglichen sind. In der Regel kann Ihr neuer Steuerberater*in die Arbeit innerhalb weniger Tage aufnehmen.

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