Privatpersonen

Experten für Ihre private Steuererklärung

Jedes Jahr stehen Millionen Deutsche vor der Herausforderung, die private Steuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Und jedes Jahr versäumen Tausende, ihr steuerliches Recht optimal auszunutzen – denn das Steuerrecht ist komplex und ständigem Wandel unterworfen.

Die Steuerberater*innen von RBF leiten Sie durch dieses Rechtsgebiet. Unsere Experten nehmen regelmäßig an Weiterbildungen teil und verfügen über das aktuellste Know-how. Sie erstellen private Steuererklärungen, die gerade in komplexen Fällen mit internationalem Bezug alle Steuervergünstigungen ausschöpfen und die Steuerlast reduzieren.

Vermietung Verpachtung

Erneuerbare Energien

Finanzamt Finanzgericht

Wir übernehmen für Sie die Kommunikation mit dem Finanzamt

Unsere Mitarbeiter*innen übernehmen auf Wunsch die Kommunikation mit dem Finanzamt. Sie als Mandant*in müssen sich um nichts kümmern. Sie können darauf vertrauen, dass wir das Steuerrecht optimal nutzen und alle Fristen einhalten. Bei Rückfragen sorgt ein fester Ansprechpartner*in dafür, dass Sie zuverlässig und schnell mit der Kanzlei kommunizieren.

Unsere Experten*innen betreuen Sie zudem in besonderen steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Belangen wie Vermögensverwaltung oder doppelte Haushaltsführung. Sie stehen Ihnen auch bei Fragen rund um private Steuerarten wie Einkommensteuer, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer zur Seite

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!

Sie suchen einen Experten*in für Ihre private Steuererklärung? Oder Unterstützung bei steuerlichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen?

Wir freuen uns über einen Anruf unter Tel. +49 8131 / 3699-0 oder

eine E-Mail an kontakt@rbf-steuerberater.de

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Vermietung

Steuerberatung für Vermieter und Verpächter

Das eigene Haus oder eine Eigentumswohnung ist für viele Menschen ein attraktives Renditeobjekt. Sie müssen allerdings berücksichtigen: Vermieten oder verpachten Sie ein Haus oder eine Wohnung, erzielen Sie steuerpflichtige Einkünfte. Diese Einnahmen müssen sie wie jedes andere Einkommen in der Einkommensteuererklärung erklären. Die gute Nachricht: In Immobilien steckt gleichzeitig Steuersparpotential. Dieses Potential gilt es zu nutzen.

Wir unterstützen Sie, die Steuerlast Ihrer Immobilien zu senken

Die Steuerberater*innen von RBF sind auf die Beratung rund um Vermietung und Verpachtung von Immobilien spezialisiert. Unsere Experten*innen unterstützen Sie dabei, die Steuerlast Ihrer Liegenschaften zu senken – unter anderem , indem sie laufende Grundstückskosten und Kosten für Reparaturen und Wartungsarbeiten als Werbungskosten geltend machen.

Unsere Dienstleistungen:

  • Ertragsermittlung für einzelne Objekte
  • Unterstützung bei der Nebenkostenabrechnung
  • Laufende Buchhaltung
  • Steueroptimierung bei der Berechnung Ihrer Vermietungseinkünfte
  • Beratung bei Verkauf, Schenkung oder Mieterwechsel

Erneuerbare Energien

Steuerberatung für Besitzer von Photovoltaik-Anlagen und Erzeuger regenerativer Energie

Die Energiewende ist in vollem Gange. Und seit Einführung des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) entschließen sich immer mehr Immobilienbesitzer, eine Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage) oder eine sonstige Anlage zur Erzeugung regenerativer Energie (Windkraftanlage, BHKW, Biogasanlage) in Betrieb zu nehmen. Damit gewinnen sie nicht nur ein Stück Unabhängigkeit von schwankenden Energiepreisen. Sie leisten auch einen Beitrag zum Umweltschutz und erwirtschaften Einnahmen durch die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz.

Wenn Sie den Strom ausschließlich für den Eigenbedarf nutzen, müssen Sie den Betrieb der PV-Anlage oder anderer Anlagen nicht mit dem Finanzamt abstimmen. Das ändert sich allerdings, wenn Immobilienbesitzer*innen Strom oder sonstige Energie verkaufen.

Sie sind Unternehmer bei Stromeinspeisung

Sobald Immobilienbesitzer*in eine netzgekoppelte PV-Anlage betreiben und Strom an einen Netzbetreiber verkaufen, gelten sie für das Finanzamt als Unternehmer*in – mit steuerlichen Rechten und Pflichten. Als Betreiber*in einer kommerziellen Anlage unterliegen Sie dem Steuerrecht in den Bereichen Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Die richtigen Entscheidungen zu treffen, ist eine Herausforderung. Denn das Steuerrecht für Anlagen zur Energieerzeugung ist komplex und dynamisch.

Spezialisten für regenerative Energie

Sie müssen sich nicht allein durch den Dschungel der Richtlinien kämpfen. Die Steuerberater*innen von RBF sind auf das Steuerrecht für PV-Anlagen spezialisiert und betreuen eine große Anzahl an Mandanten*innen, die private und gewerbliche Anlagen zur Energieerzeugung betreiben. Unsere Experten*innen unterstützen Sie dabei, Anlagen zu finanzieren, mit maximaler Rendite zu betreiben und Sie als Besitzer*in gegenüber dem Finanzamt zu vertreten.

Unsere Dienstleistungen

  • Beratung in der Planungsphase von Photovoltaikanlagen und sonstigen Anlagen zur Energieerzeugung
  • steuerliche Anmeldung von Energieerzeugungsanlagen
  • Realisierung der laufenden Buchführung
  • Erstellung der monatlichen Umsatzsteuer-Voranmeldungen
  • Einbezug in Ihre Steuererklärung
  • Vertretung gegenüber dem Finanzamt

Finanzamt / Finanzgericht

Wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht

Bei Konflikten mit den Finanzbehörden führen außergerichtliche Möglichkeiten nicht immer zu einer Schlichtung. Dann gilt es, steuerliche Fragen vor dem Finanzgericht zu klären. Einen Anwalt benötigen Sie vor den deutschen Finanzgerichten nicht – es herrscht kein Anwaltszwang, sodass Sie sich selbst vertreten dürfen.

Viele Einzelkämpfer unterschätzen allerdings die Komplexität des deutschen Steuerrechts, verlieren den Prozess und bleiben auf den Gerichtskosten sitzen. Die Alternative: Unterstützung durch Steuerberater*innen von RBF, die gemeinsam auf rund 150 Jahr Erfahrung zurückblicken.

Wir geben unser Bestes, um Klagen zu Ihren Gunsten zu entscheiden!

Die Kanzlei RBF vertritt Sie bei allen steuerrechtlichen Fällen vor dem Finanzgericht – egal, ob Einspruch, Klage, Erlassantrag oder Selbstanzeige. Verlassen Sie sich darauf: Unsere Steuerberater*innen haben alle steuerrechtlichen und verfahrensrechtlichen Kenntnisse, um Sie adäquat vor den Finanzgerichten zu vertreten. Sie geben ihr Bestes, um Rechtsmittel auszuschöpfen und Klagen zu Ihren Gunsten zu entscheiden. Unsere Experten*innen unterstützen Mandanten*innen zudem, wenn sie mit der Steuerfahndung in Kontakt kommen oder von Vollstreckungsmaßnahmen betroffen sind.

    Unsere Dienstleistungen:

    • Vertretung vor dem Finanzgericht
    • Unterstützung im Umgang mit der Steuerfahndung

    Kontaktieren Sie uns!

    Sie sind auf der Suche nach einem Steuerberater*in? Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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    eine E-Mail an kontakt@rbf-steuerberater.de.

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