In den letzten Tagen des Jahres 2019 haben sich aus steuerlicher Sicht einige interessante Neuerungen ergeben.

So wurde die Reform der Grundsteuer am 02.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2018 umgesetzt. Zudem ist die Gesetzesinitiative zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit Entlastung für ca. 90 % der Steuerpflichtigen ab 2021 beinahe abgeschlossen. Nach der dritten Lesung im Bundestag steht aktuell die Verabschiedung im Bundesrat aus.

Zukünftige Brisanz wird die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen entwickeln. Hiermit setzt der Gesetzgeber eine bereits am 25.6.2018 in Kraft getretenen EU-Richtlinie um. Eine angedachte zusätzliche Mitteilungspflicht auch für rein inländische Sachverhalte wurde dagegen (vorerst) nicht weiterverfolgt.

Wie im Vorjahr beschäftigt uns weiterhin die Unsicherheit aufgrund des bevorstehenden Brexits bei Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien. Neben der unklaren Gewährung der europäischen Grundrechte, zu erwartenden Verzögerungen bei der Abwicklung von Im- und Exporten ist auch die steuerliche Abbildung von Transaktionen mit britischen Unternehmen weiterhin unklar.

Fordern Sie unsere Beilage „Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2019/2020“ an. Dort erläutern wir, dass wenige grundsätzliche steuerliche Änderungen erfolgt sind. Vielmehr betreffen die – dennoch äußerst bedeutsamen – Neuerungen aus zum Großteil noch laufenden Gesetzgebungsverfahren steuerliche Lenkungsnormen wie die Förderung der Elektromobilität oder die befristete Anhebung der Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie sowie die bereits umgesetzte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.

Bitte beachten Sie besonders die geänderten Anforderungen an Registrierkassen ab 01.01.2020 sowie die damit verbundene Meldepflicht (vgl. Nr. 20 der Beilage) und die Pflicht zur Zeiterfassung von Arbeitnehmern (vgl. Nr. 35 der Beilage).

In unserer Kanzlei wurde im Sommer 2019 die im Vorjahr begonnene Renovierung der Kanzleiräume abgeschlossen und unsere EDV zu einem Dienstleister im DATEV-Rechenzentrum umgezogen. So können wir das hohe Sicherheitsniveau für Ihre steuerlichen Daten in unveränderter Qualität gewährleisten und sind bestmöglich für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet.

Auf Wunsch können wir Ihnen gerne in Zukunft monatlich kostenlos aktuelle Informationen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft senden. Bei Interesse bitten wir um eine kurze Nachricht an kontakt@rbf-steuerberater.de.