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	<title>Jahreswechsel Archive - RBF Steuerberater</title>
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	<description>Ihr Steuerberater in Dachau bei München</description>
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	<title>Jahreswechsel Archive - RBF Steuerberater</title>
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		<title>Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2021 / 2022</title>
		<link>https://www.rbf-steuerberater.de/jahreswechsel-2021-2022/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martin Baumgartner]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 23 Dec 2021 13:56:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Jahreswechsel]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wie bereits im vorherigen Jahr wurde das Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie gesellschaftlich aber auch hinsichtlich der Steuergesetzgebung bestimmt. Im Jahr 2022 werden, auch unter der neuen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, Corona-bedingte Steuerrechtsänderungen bzw. die Verlängerung bestehender Maßnahmen erwartet. So soll die steuerliche Begünstigung des Homeoffice (Werbungskostenpauschale von täglich 5 €; maximal 600 [&#8230;]</p>
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<p>Wie bereits im vorherigen Jahr wurde das Jahr 2021 durch die Corona-Pandemie gesellschaftlich aber auch hinsichtlich der Steuergesetzgebung bestimmt. Im Jahr 2022 werden, auch unter der neuen Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP, Corona-bedingte Steuerrechtsänderungen bzw. die Verlängerung bestehender Maßnahmen erwartet. So soll die steuerliche Begünstigung des Homeoffice (Werbungskostenpauschale von täglich 5 €; maximal 600 €) bis zum 31.12.2022 verlängert werden und auch der mit dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz auf 10 Mio. € bzw. für Ehegatten auf 20 Mio. € erhöhte Verlustrücktrag soll auf die Veranlagungszeiträume 2022 und 2023 verlängert und zudem auf die zwei unmittelbar vorausgegangenen Veranlagungszeiträume ausgeweitet werden.</p>



<p>Nach Mitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz sollen die zur Abmilderung der Folgen der Pandemie geschaffenen Programme zur Überbrückungshilfe für Unternehmen bis März 2022 verlängert werden.</p>



<p>Im abgelaufenen Jahr 2021 wurde der Dispositionsspielraum der Legislative insbesondere durch zwei wegweisende Gerichtsurteile eingeschränkt.</p>



<ul class="wp-block-list" type="1"><li>Mit Urteilen vom 19.05.2021 (Az.: X R 33/19 und X R 20/19) hat der Bundesfinanzhof Grundsatzentscheidungen zur nachgelagerten Rentenbesteuerung gefällt. So muss eine doppelte Rentenbesteuerung vermieden werden (Details im Blog auf unserer Website). Zur Umsetzung hat sich die neue Bundesregierung im Koalitionsvertrag auf einen Vollabzug der Rentenversicherungsbeiträge als Sonderausgaben bereits ab 2023 geeinigt. Zudem soll der steuerpflichtige Rentenanteil ab 2023 nur noch um einen halben Prozentpunkt steigen. Eine Vollbesteuerung der Renten wird damit erst ab dem Jahr 2060 erreicht.</li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>Mit Beschluss vom 08.07.2021 (Az.: 1 BvR 2237/14, 1 BvR 2422/17) hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Verzinsung von Steuerforderungen und -erstattungen verfassungswidrig ist, soweit der Zinsberechnung für Verzinsungszeiträume ab dem 1. Januar 2014 ein Zinssatz von monatlich 0,5 % zugrunde gelegt wird. Für Verzinsungszeiträume ab 2019 ist die Vorschrift zur Verzinsung aufgrund des Beschlusses nicht mehr anwendbar. Die betreffenden Steuerbescheide sind seitens der Finanzämter seither hinsichtlich der Zinsen vorläufig. Eine Zinsfestsetzung ist deshalb nicht erfolgt – wird jedoch nachgeholt, wenn eine Neuregelung der gesetzlichen Grundlage vorliegt, für die vom Verfassungsgericht eine Frist bis 31.07.2022 gewährt wurde. Möglich scheint die Anwendung eines variablen Zinssatzes, der an den Basiszins i.S.d. § 247 BGB mit einem marktüblichen Zuschlag anknüpft. In diesem Zusammenhang scheint auch eine Anpassung des Rechnungszinsfußes nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG von 5,5 % an das langfristig gesunkene Kapitalmarktniveau möglich.</li></ul>



<p>Von der neuen Bundesregierung sind nach dem am 24.11.2021 vorgelegten Koalitionsvertrag 2021-2025 unter dem Motto „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ insbesondere folgende Steueränderungsvorhaben zu erwarten:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Investitionsprämie für Klimaschutz und digitale Wirtschaftsgüter mit „Superabschreibung“ für in den Jahren 2022 und 2023 angeschaffte und hergestellte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in besonderer Weise diesen Zwecken dienen.</li><li>Anhebung des Sparer-Pauschbetrages von 801 € auf 1.000 € (bei Zusammenveranlagung von 1.602 € auf 2.000 €).</li><li>Anpassung der steuerlichen Begünstigung der privaten Nutzung von Plug-In-Hybrid-Fahrzeugen bei der sog. Dienstwagenbesteuerung sowie der Förderung für rein elektrische Fahrzeuge.</li><li>Prüfung praxistauglicher Anpassung beim Optionsmodell gem. § 1a KStG (vgl. Nr. 6 der Beilage „Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2021/2022“) und der Thesaurierungsbesteuerung nach § 34a EStG.</li><li>Vorantreiben der Digitalisierung und Entbürokratisierung der Steuerverwaltung; Prüfung, inwiefern der Aufwand für und durch die rein elektronische Aufbewahrung von Belegen und Geschäftsunterlagen verringert werden kann.</li></ul>



<p>Insbesondere bei der Digitalisierung haben wir bereits intern Vorarbeit geleistet. So können Sie das DATEV-Portal „Meine Steuern“ für die Ablage von steuerrelevanten Unterlagen für Ihre private Einkommensteuererklärung kostenfrei nutzen. Über diesen Weg können Sie von der Belegübermittlung an uns bis zur Freigabe und dem Download einer digitalen Steuererklärung papierlos mit uns zusammenarbeiten. Rückfragen des Finanzamtes und Einsprüche gegen Steuerbescheide wickeln wir ebenfalls papierlos mit dem Finanzamt ab. Im Rahmen der Finanzbuchhaltung und Lohnabrechnung arbeiten wir mit Ihnen gerne auch digital per „DATEV Unternehmen online“ mit digitaler Personalakte zusammen. Ihre Arbeitnehmer können Lohn- und Gehaltsabrechnungen papierlos und ohne Aufwand für Sie per „Arbeitnehmer online“ erhalten.</p>



<p>Die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2020 für durch Angehörige der steuerberatenden Berufe betreute Mandanten wurde um drei Monate bis zum 31.05.2022 (Land- und Forstwirtschaft: 31.10.2022) mit zinsfreier Karenzzeit bis 30.06.2022 (Land- und Forstwirtschaft: 30.11.2022) verlängert. Dies bleibt hinter der für das Veranlagungsjahr 2019 gewährten Fristverlängerung zurück.</p>



<p>Eine Verlängerung der Frist zum 31.12.2021 für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger seitens des Bundesjustizministeriums findet nicht statt. <strong>Update 27.12.2021:</strong> Das Bundesamt für Justiz hat auf dessen Internetauftritt <a href="https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Ordnungs_Bussgeld_Vollstreckung/Jahresabschluesse/Jahresabschluesse_node.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">veröffentlicht</a>, dass &#8211; in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz &#8211;  gegen Unternehmen, die den Jahresabschluss zum 31.12.2020 nicht fristgerecht bis 31.12.2021 eingereicht haben vor dem 07.03.2022 kein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet wird. </p>



<p>Wie auch bereits im Vorjahr beeinflusst die Corona-Pandemie weiterhin auch unsere internen Abläufe. Ein Großteil unserer Mitarbeitenden nutzt Telearbeitsplätze (sog. Homeoffice), ist aber selbstverständlich weiterhin telefonisch für Sie erreichbar. Um persönliche Besprechungen in unserem Hause mit höherer Sicherheit durchführen zu können, ist unser Besprechungsraum sowie unser Empfangsbereich mit einer Luftentkeimungsanlage ausgestattet. Daneben sind wir weiterhin gerne auch per Telefon- und Videokonferenz für Sie da.</p>



<p>Unsere Kanzlei feiert im nächsten Jahr 60-jähriges Jubiläum. Jakob Roth und Günter Rau (Kanzleiinhaber bis Januar 2014) gründeten im Mai 1962 eine Steuerkanzlei mit Geschäftsräumen in der Dachauer Altstadt. Leider können wir Corona-bedingt dieses Jubiläum voraussichtlich nicht feiern.</p>



<p>Ergänzend zu obigen Ausführungen haben wir folgende Dokumente für Sie zusammengestellt:</p>



<ul class="wp-block-list"><li>Download: <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/12/Mandanteninformation-Jahreswechsel-2020-2021-Grundsteuer.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Die Grundsteuerreform 2022 kommt</a></li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>Download: <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/12/Mandanteninformation-Jahreswechsel-2020-2021-Sozialversicherung.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Sozialversicherung und Arbeitslohn</a></li></ul>



<ul class="wp-block-list"><li>Download: <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/wp-content/uploads/2021/12/Das-Wichtigste-zum-Jahreswechsel-2021_2022.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2021/ 2022</a></li></ul>
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		<item>
		<title>Jahreswechsel 2020/2021</title>
		<link>https://www.rbf-steuerberater.de/jahreswechsel-2020-2021/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Matthias Vogler]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 28 Dec 2020 13:21:27 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jahreswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Corona]]></category>
		<category><![CDATA[Jahressteuergesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Körperschaftsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Photovoltaikanlagen]]></category>
		<category><![CDATA[Umsatzsteuersenkung]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Durch die Corona-Pandemie, die ihren Ursprung bereits vor dem letzten Jahreswechsel hatte, wurde neben dem sozialen und wirtschaftlichen Leben auch das Steuerrecht im Jahr 2020 dominiert. Mit heißer Nadel wurde eine temporäre Umsatzsteuersenkung gestrickt, die besonders im B2B-Sektor zu – unseres Erachtens – vermeidbaren administrativen Kosten geführt hat. Zudem wurde die Möglichkeit zur Leistung von [&#8230;]</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Durch die Corona-Pandemie, die ihren Ursprung bereits vor dem letzten Jahreswechsel hatte, wurde neben dem sozialen und wirtschaftlichen Leben auch das Steuerrecht im Jahr 2020 dominiert. Mit heißer Nadel wurde eine temporäre Umsatzsteuersenkung gestrickt, die besonders im B2B-Sektor zu – unseres Erachtens – vermeidbaren administrativen Kosten geführt hat. Zudem wurde die Möglichkeit zur Leistung von steuer- und sozialversicherungsfreien Zahlungen an Arbeitnehmer in Form von Beihilfen und Unterstützungen im Zusammenhang mit der Corona-Krise geschaffen. Zur Abmilderung der Folgen der Pandemie wurden Programme zur Sofort- und Überbrückungshilfe für Unternehmen geschaffen, deren Umsetzung, Beantragung und Wirksamkeit jedoch teils nicht den Erwartungen entsprach und entspricht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Verlängerung von Abgabe- und Offenlegungsfristen</h2>



<p>Die Abgabefrist für die Steuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2019 für durch Angehörige der steuerberatenden Berufe betreute Personen wurde um einen Monat bis zum 31.03.2021 verlängert. Dies ist hinsichtlich der Mehrbelastung durch die COVID19-Pandemie und die von uns übernommenen Aufgaben bei der Beantragung von Corona-Hilfen sowie dem erhöhten Beratungsaufwand für unsere Mandanten ein „Tropfen auf den heißen Stein“, wie Prof. Dr. Hartmut Schwab in einer <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.bstbk.de/?id=60&amp;L=0&amp;rid=875" target="_blank">Pressemitteilung der Bundessteuerberaterkammer vom 07.12.2020</a> beklagt.<br><em>Update nach Beitragserstellung: </em>Gemäß einer <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.cducsu.de/presse/pressestatement/verlaengerung-der-abgabefristen-fuer-jahressteuererklaerungen-vorgeschlagen" target="_blank">Pressemitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 17.12.202</a><a rel="noreferrer noopener" href="http://finanzpolitischen Sprecher der Koalitionsfraktionen darauf verständigt, im nächsten Steuergesetzgebungsverfahren die gesetzlichen Abgabefristen für den Veranlagungszeitraum 2019 bis zum 31. August 2021 zu verlängern" target="_blank">0</a> soll die Abgabefrist für den Veranlagungszeitraum 2019 bis 31.08.2021 verlängert werden.</p>



<p>Eine Verlängerung der Frist zum 31.12.2020 für die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen im elektronischen Bundesanzeiger wurde vom Bundesjustizministerium abgelehnt.<br><em>Update nach Beitragserstellung: </em>Gegen Unter­nehmen die Ihre Offenlegungspflicht bis 31.12.2020 nicht erfüllen soll vor dem 01.03.2021 kein Ordnungsgeldverfahren nach §&nbsp;335 des Handelsgesetzbuchs eingeleitet werden (vgl. hierzu auch <a href="https://www.haufe.de/finance/jahresabschluss-bilanzierung/corona-krise-erleichterungen-bei-der-offenlegung_188_514378.html" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Haufe-Meldung vom 05.01.2021</a>).&nbsp;</p>



<h2 class="wp-block-heading">Rückblick auf Vorjahresinformationen</h2>



<p>Überlagert von der der Corona-Krise war zunächst der von uns in den <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/mandanteninformation-zum-jahreswechsel-2019-2020/">letzten Jahren thematisierte Brexit</a> in den Hintergrund gerückt. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Schreibens kommt aufgrund des Handlungsdrucks zum 31.12.2020 erneut Bewegung in das Verfahren zum Abschluss eines Abkommens mit dem Vereinigten Königreich. Wir gehen davon aus, dass der politische Wille zum Abbau von mit dem Brexit grundsätzlich verbundenen Handelshemmnissen besteht.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Laufende Gesetzgebungsverfahren</h2>



<p>Das Gesetzgebungsverfahren zum Jahressteuergesetz 2020 (siehe hierzu auch Punkt 10 der Beilage „Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2020/2021“) ist insbesondere aufgrund der Herausforderungen der Corona-Krise ins Stocken geraten. Die zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs des JStG 2020 war ursprünglich für die Sitzung des Bundestags am 20.11.2020 vorgesehen, wurde aber von der Tagesordnung abgesetzt. In Ergänzung zu den Ausführungen in der Beilage rechnen wir mit folgenden interessanten Steuerrechtsänderungen:</p>



<p>Nach einem Vorschlag des Bundesrates sollen Einnahmen aus nach dem 31.12.2019 errichteten Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung von 10 kWp steuerfrei bleiben. Ebenso verfolgt der Bundesrat das Ziel, die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter auf 1.000 € anzuheben und die Regelungen zu Sammelposten in § 6 Abs. 2a EStG aufzuheben. Die verbilligte Überlassung von Wohnraum soll – bei Nachweis eines Totalgewinns über einen Zeitraum von 30 Jahren – bis zu einer Entgeltgrenze von 50 % der ortsüblichen Miete bei vollem Abzug der Werbungskosten möglich sein. Dies eröffnet im Vergleich zum bisherigen Grenzwert von 66 % einen weiteren Gestaltungsspielraum.</p>



<p>Für das Jahr 2021 erwarten wir mit dem Körperschaftsteuer-Modernisierungsgesetz die Einführung eines Optionsmodells, nach dem für Personenunternehmen eine Wahlmöglichkeit zur Körperschaftsbesteuerung eingeführt werden soll. Ob dies ähnlich unattraktiv wie die bestehende Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (§ 34a EStG) sein wird, bleibt abzuwarten.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Interne Neuerungen</h2>



<p>Unsere internen Abläufe mussten durch die Corona-Krise neu strukturiert werden. Die Vorgaben durch das <a rel="noreferrer noopener" href="https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/" target="_blank">bayerische Infektionsschutzgesetz</a> konnten sinnvoll nur durch eine Reduzierung der Präsenzzeiten unserer Mitarbeiter in unseren Büroräumen am Standort Dachau umgesetzt werden. Durch die Einführung von mobilen Arbeitsplätzen (sog. Homeoffice) konnten wir den Herausforderungen der Pandemie entgegentreten – wenngleich für Sie hiermit eine teils verzögerte Erreichbarkeit Ihrer Ansprechpartner einher ging. An der Verbesserung der Prozesse arbeiten wir kontinuierlich. </p>



<p>Aufgrund der zunehmenden Digitalisierung ergeben sich unseres Erachtens jedoch auch zukünftige Chancen für die Zusammenarbeit mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne auf die Möglichkeit des <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/leistungsportfolio/digitalisierung/">digitalen Datenaustausches</a> und eine hiermit mögliche Vereinfachung der Sortier- und Ablageprozesse bei Ihnen und eine erhöhte Beratungsqualität an.</p>



<p>Zusätzlich mussten wir aus Gründen Ihres und unseres Schutzes größtenteils auf Besprechungen in unseren Büroräumen und in Ihren Räumen verzichten. Wir glauben jedoch unter Nutzung von Telefon- und Videokonferenzen unsere Beratungsqualität auch bei fehlender physischer Anwesenheit aufrecht erhalten zu können.</p>



<p>Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2020/2021 als <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/wp-content/uploads/2020/12/Jahreswechsel-2020-2021.pdf" target="_blank" rel="noreferrer noopener">Download</a></p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/jahreswechsel-2020-2021/">Jahreswechsel 2020/2021</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rbf-steuerberater.de">RBF Steuerberater</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Jahreswechsel 2019/2020</title>
		<link>https://www.rbf-steuerberater.de/mandanteninformation-zum-jahreswechsel-2019-2020/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Martin Baumgartner]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jun 2020 11:11:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Jahreswechsel]]></category>
		<category><![CDATA[Grundsteuer]]></category>
		<category><![CDATA[Lenkungsnormen]]></category>
		<category><![CDATA[Mietwohnung]]></category>
		<category><![CDATA[Mitteilungspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Mobilitätsprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Neubau]]></category>
		<category><![CDATA[Solidaritätszuschlags]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>In den letzten Tagen des Jahres 2019 haben sich aus steuerlicher Sicht einige interessante Neuerungen ergeben. So wurde die Reform der Grundsteuer am 02.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2018 umgesetzt. Zudem ist die Gesetzesinitiative zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit Entlastung für ca. 90&#160;% der Steuerpflichtigen ab 2021 beinahe [&#8230;]</p>
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]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p>In den letzten Tagen des Jahres 2019 haben sich aus steuerlicher Sicht einige interessante Neuerungen ergeben.</p>



<p>So wurde die Reform der Grundsteuer am 02.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und damit ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes aus 2018 umgesetzt. Zudem ist die Gesetzesinitiative zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags mit Entlastung für ca. 90&nbsp;% der Steuerpflichtigen ab 2021 beinahe abgeschlossen. Nach der dritten Lesung im Bundestag steht aktuell die Verabschiedung im Bundesrat aus.</p>



<p>Zukünftige Brisanz wird die Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen entwickeln. Hiermit setzt der Gesetzgeber eine bereits am 25.6.2018 in Kraft getretenen EU-Richtlinie um. Eine angedachte zusätzliche Mitteilungspflicht auch für rein inländische Sachverhalte wurde dagegen (vorerst) nicht weiterverfolgt.</p>



<p>Wie im Vorjahr beschäftigt uns weiterhin die Unsicherheit aufgrund des bevorstehenden Brexits bei Geschäftsbeziehungen mit Großbritannien. Neben der unklaren Gewährung der europäischen Grundrechte, zu erwartenden Verzögerungen bei der Abwicklung von Im- und Exporten ist auch die steuerliche Abbildung von Transaktionen mit britischen Unternehmen weiterhin unklar.</p>



<p>Fordern Sie unsere Beilage „Das Wichtigste zum Jahreswechsel 2019/2020“ an. Dort erläutern wir, dass wenige grundsätzliche steuerliche Änderungen erfolgt sind. Vielmehr betreffen die – dennoch äußerst bedeutsamen – Neuerungen aus zum Großteil noch laufenden Gesetzgebungsverfahren steuerliche Lenkungsnormen wie die Förderung der Elektromobilität oder die befristete Anhebung der Entfernungspauschale und Mobilitätsprämie sowie die bereits umgesetzte Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau.</p>



<p>Bitte beachten Sie besonders die geänderten <strong>Anforderungen an Registrierkassen</strong> ab 01.01.2020 sowie die damit verbundene Meldepflicht (vgl. Nr. 20 der Beilage) und die <strong>Pflicht zur Zeiterfassung</strong> von Arbeitnehmern (vgl. Nr. 35 der Beilage).</p>



<p>In unserer Kanzlei wurde im Sommer 2019 die im Vorjahr begonnene Renovierung der Kanzleiräume abgeschlossen und unsere EDV zu einem Dienstleister im DATEV-Rechenzentrum umgezogen. So können wir das hohe Sicherheitsniveau für Ihre steuerlichen Daten in unveränderter Qualität gewährleisten und sind bestmöglich für die zukünftigen Herausforderungen gerüstet.</p>



<p>Auf Wunsch können wir Ihnen gerne in Zukunft monatlich kostenlos aktuelle Informationen aus den Gebieten Steuern, Recht und Wirtschaft senden. Bei Interesse bitten wir um eine kurze Nachricht an <a href="mailto:melanie.peil@rbf-steuerberater.de">kontakt@rbf-steuerberater.de</a>.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.rbf-steuerberater.de/mandanteninformation-zum-jahreswechsel-2019-2020/">Jahreswechsel 2019/2020</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.rbf-steuerberater.de">RBF Steuerberater</a>.</p>
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